Barrierefreiheit
Der Anbieter dieses Webangebots (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.rph1.rw.fau.de verfügbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit
| Methodik der Prüfung: | Selbstbewertung |
|---|---|
| Erstellungsdatum: | 13. Juli 2020 |
| Letzte Überprüfung: | 1. Juni 2026 |
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
- PDF-Dokumente konnten nicht in ein barrierefreies Format konvertiert werden.
- Einige Dokumente wurden von Dritten bereitgestellt. Diese Dokumente sind nicht in einer barrierefreien Version verfügbar.
- Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.
Begründung
Wir sichten ständig die Inhalte unseres Webauftritts und arbeiten daran, diesen barrierefrei zu gestalten.
Alternative Zugangswege
Über das Kontaktformular, die untenstehende Email-Adresse oder die angegebene Telefonnummer können Sie nicht zugängliche Inhalte erlangen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktperson
Markus Krajewski
Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht Schillerstraße 1 91054 Erlangen Deutschland- Telefon: +49 9131 85-22260
- E-Mail: voelkerrecht@fau.de
Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern - Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie InformationstechnikSt.-Martin-Straße 47
81541 München