Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

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Inhalt und Ziel

Das zwischen 2014 und 2018 von der DFG geförderte Forschungsprojekt untersuchte, ob und in welcher Weise Menschenrechte als Maßstab für das transnationale Wirtschaftsrecht angesehen werden können und in welchen Verfahren und Instrumenten sich die Bedeutung der Menschenrechte für grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen realisiert. Die Untersuchung wurde in vier exemplarischen Arbeitsfeldern vorgenommen.

  1. Es konnte gezeigt werden, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und ihre Anwendung durch Nationale Kontaktstellen (NKS) grundsätzlich als Instrument des Menschenrechtsschutzes angesehen werden können. Es zeigte sich jedoch auch, dass aufgrund von Schwächen in der Ausgestaltung der Verfahren nicht immer menschenrechtsadäquate Ergebnisse erzielt werden konnten. Die Ergebnisse der Verfahren vor den NKS können gleichwohl als ein sich entwickelndes internationales soft case law im Bereich der menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung angesehen werden.
  2. Als Instrumente menschenrechtlicher Unternehmensverantwortung im nationalen Recht haben sich einerseits haftungsrechtliche Ansätze und andererseits Transparenz- und Berichtspflichten herausgebildet. Zivilrechtliche Haftungsmaßstäbe können jedoch nicht immer die Verantwortung eines Unternehmens angemessen abbilden, so dass in den kommenden Jahren Transparenzverpflichtungen, wie die der CSR-Richtlinie, eine größere Rolle spielen werden.
  3. Die Möglichkeiten des Menschenrechtsschutzes gegen unternehmerischen Tätigkeiten durch strafrechtliche Verantwortung bestehen grundsätzlich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die relevanten Sorgfaltsmaßstäbe können dabei ähnlich wie zivilrechtliche Haftungsmaßstäbe auch unter Rücksicht auf internationale Standards konkretisiert werden.
  4. In resourcenrelevanten Wirtschaftssektoren wie z. B. der Holz- und Palmölproduktion kann das Recht auf Freie, Frühzeitige und Informierte Zustimmung (FPIC) dazu beitragen, dass konkrete Projekte menschenrechtskonform ausgestaltet werden. Eine erfolgreiche Anwendung von FPIC setzt jedoch voraus, dass die entsprechenden Vorgaben kontextbezogen und genderbewusst realisiert werden. Insgesamt konnte in den verschiedenen Arbeitsbereichen gezeigt werden, dass Menschenrechte als Maßstab für unternehmerisches Handeln herangezogen werden können. Gleichwohl bedarf es noch zahlreicher weiterer Konkretisierungen. Diese erfolgen durch verschiedene teils rechtlich verbindliche, teils formal unverbindliche Instrumente und Verfahren, die insgesamt als ein im Entstehen befindliches transnationales und pluralistisches Recht der menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung angesehen werden können.

Projektbezogene Publikationen

Internationale Tagung „Human Rights in the Extractive Industries: Conflicts and Regulatory Responses“

Vom 20.-22. Juli 2016 fand eine internationale Tagung zum Thema „Human Rights in the Extractive Industries: Conflicts and Regulatory Responses“ in Frankfurt am Main statt. Die Tagung wurde von der Deutschen Stiftung Friedensforschung und der Dr. Alfred-Vinzl-Stiftung finanziell unterstützt.