Politikwissenschaft und Öffentliches Recht
Öffentliches Recht als Zweitfach (B.A.)
Am Fachbereich Rechtswissenschaft wird der Bachelorstudiengang „Öffentliches Recht als Zweitfach“ angeboten. Der Studiengang ist als Ergänzung zum Fach Politikwissenschaft im Rahmen eines Zwei-Fach-BA-Studiums an der Philosophischen Fakultät ausgelegt und kann als Zweitfach auch nur mit dem B.A. Politikwissenschaft kombiniert werden.
Der Studiengang behandelt juristische Bereiche, die für die Befassung mit den Erscheinungsformen des Politischen in Theorie und Praxis besonders wichtig sind. Vermittelt werden dabei exemplarische Kenntnisse über Grundlagen des Rechts und Einblicke in die Rechtswissenschaft als System samt ihrer Arbeitstechnik, ferner die für die politischen Entscheidungsprozesse formal und inhaltlich relevanten Regelungen des Verfassungsrechts (Staatsorganisation und Grundrechte), repräsentative Ausschnitte aus dem Bereich des planenden und eingreifenden Verwaltungshandeln samt einschlägiger Rechtsschutzmöglichkeiten sowie schließlich Instrumente der internationalen Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen. Inhaltlich führt dies zu Ergänzungen etwa der politikwissenschaftlichen Fragestellungen der ideengeschichtlichen Grundlagen der Staats- und Politikwissenschaft, des Entscheidens in einzelnen Politikfeldern sowie der Institutionen und Politiken der Europäischen Union.
Hier finden Sie einen Übersicht über den neuen Studienverlaufsplan.
Professor Dr. Markus Krajewski ist Sprecher des Studiengangs „Öffentliches Recht als Zweitfach“ und erteilt in seinen Sprechstunden oder per E-Mail (Markus.Krajewski@fau.de) gerne weitere Informationen.
Weiterführende Informationen zum Studiengang erhalten Sie auf den Internetseiten des Fachbereichs Rechtswissenschaft.
Eine Tabelle zur Umrechnung der Noten finden Sie hier.
M.A. Politikwissenschaft mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht
An der FAU Erlangen-Nürnberg besteht die Möglichkeit im politikwissenschaftlichen Masterstudium einen Studienschwerpunkt im Öffentlichen Recht zu wählen und so den Bachelorstudiengang Öffentliches Recht als Zweitfach auf Masterebene zu ergänzen. Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss eines Bachelorstudiengangs in den Fächern Politikwissenschaft und Öffentliches Recht im Umfang von jeweils 70 ECTS-Punkten.
Der Studienschwerpunkt besteht aus zwei Modulen im Umfang von je 5 ECTS (Öffentliches Recht I und Öffentliches Recht II) sowie einem Modul im Umfang von 10 ECTS (Öffentliches Recht III). In den Modulen Öffentliches Recht I und II werden Veranstaltungen aus dem öffentlich-rechtlichen Angebot des Schwerpunktstudiums des Fachbereich Rechtswissenschaft (v.a. Schwerpunktbereiche 5, 8, 9 und 11) belegt, in denen die im Bachelorstudiengang erworbenen Kenntnisse im Öffentlichen Recht exemplarisch vertieft und erweitert werden. Mögliche Lehrveranstaltungen sind Migrationsrecht, Umweltrecht, Staatskirchenrecht, Menschenrechtsschutz, Völkerstrafrecht oder Wirtschaftsvölkerrecht. Das Modul Öffentliches Recht III umfasst die Teilnahme an einem Seminar aus dem Schwerpunktstudium.
Die im Sommersemester 2026 angebotenen Seminare des Fachbereichs finden Sie hier. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an die betreffende Lehrperson. Die Anmeldfrist gilt nur für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft.
Weiterführende Informationen zum Studiengang erhalten Sie auf den Internetseiten des Fachbereichs Rechtswissenschaft